E-Passfoto

Ab dem 01.05.2025 gilt die neue Passbildverordnung in Deutschland. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Passfotos für Personalausweis und Reisepass nur noch digital durch registrierte Fotografen erstellt und übermittelt werden. Ausgedruckte Passfotos sind nicht mehr zulässig.

Das Passbild wird wie bisher auch im Fotostudio aufgenommen. Dann erfolgt die Übermittlung an das Amt. Der Kunde erhält neben den gedruckten Passfotos ein Beiblatt mit einem QR-Code, welches dann beim zuständigen Einwohnermeldeamt vorgelegt werden muss. Hier wird dann das digitale Passbild heruntergeladen.

Nähere Informationen gibt es hier: Digitales biometrisches Passfoto – schnell und einfach